SGB-II-Reform 2026: Neue Grundsicherung – Leitfaden zum Kooperationsplan und Potenzialanalyse beim Jobcenter
Das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wurde beschlossen und im April 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Wesentliche Teile gelten ab 1. Juli 2026 (einige schon ab sofort nach Verkündigung). (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/107/VO.html) Die Reform wendet sich vom bisherigen Bürgergeld ab und setzt stärker auf Eigenverantwortung, strengere Mitwirkungspflichten und schnellere Vermittlung in Arbeit. Im Mittelpunkt steht der neue Kooperationsplan (§§ 15, 15a SGB II), der ab dem 1. Juli 2026 zwischen Jobcenter und erwerbsfähigen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern erstellt wird.
Zuvor muss jedoch eine zentrale Frage geklärt werden:

Ist die hilfebedürftige Person überhaupt erwerbsfähig? Wer gilt als erwerbsfähig?
„Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) richtet sich ausschließlich an erwerbsfähige hilfebedürftige Personen. Nach § 8 SGB II ist erwerbsfähig, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“
Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann. Einige Menschen mit Einschränkungen werden als erwerbsfähig eingestuft, obwohl sie es nicht sind. Wer nicht erwerbsfähig ist, hat in der eigentlich, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente oder Leistungen nach SGB XII. Gründe für fehlende Erwerbsfähigkeit können schwere körperliche und psychische Erkrankungen sein. Gründe für eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit kann Pflege von Angehörigen oder andere massive Einschränkungen sein. Sprachprobleme, Schulden, Suchtprobleme oder Vorstrafen heben die Erwerbsfähigkeit in der Regel nicht auf, sondern gelten als Vermittlungshemmnisse, die im Kooperationsplan berücksichtigt werden müssen.
In der Potenzialanalyse (§ 15 Abs. 1 SGB II neu) stellt das Jobcenter (bzw. die Agentur für Arbeit) unverzüglich gemeinsam mit der Person fest:
– Persönliche Merkmale, berufliche Fähigkeiten und Eignung. In der Potenzialanalyse ermittelt das Jobcenter gemeinsam mit der betroffenen Person persönliche (individuelle) Stärken und die berufliche Fähigkeiten, vorhandene Ausbildung
– Umstände, die die berufliche Eingliederung voraussichtlich erschweren (z. B. fehlende Schul- oder Berufsausbildung, Alter, gesundheitliche Probleme, psychische Belastungen, Sucht, Sprachdefizite oder biografische Belastungen, auch ggf. vorliegende Vorstrafen).
Anschließend wird der Kooperationsplan der neuen Grundsicherung erstellt.
Anschließend wird in einem persönlichen Gespräch mit der Ansprechperson im Jobcenter der Kooperationsplan erstellt. Darin wird festgelegt, in welche Ausbildungen, Tätigkeiten oder Tätigkeitsbereiche die Person vermittelt werden soll, welche Eigenbemühungen sie zu erbringen hat und welche Unterstützungsleistungen das Jobcenter anbietet.
- – Definition des Ziels: z.B. Arbeitsaufnahme, Ausbildung, gesundheitliche Stabilisierung
- – Festlegung der notwendigen Schritte
- – Klärung, wer welche Aufgabe bis wann übernimmt
Welche Aufgaben sind zu erledigen?
Im Plan werden individuelle Aufgaben festgehalten. Typische Beispiele:
- – Wahrnehmung von Terminen: Beratungsgespräche im Jobcenter
- – Nachweis von Eigenbemühungen: z.B. monatliche Bewerbungen in vereinbarter Anzahl
- – Teilnahme an Maßnahmen: Bewerbungstraining, Arbeitsgelegenheiten (AGH), Praktika
- – Einreichung von Unterlagen: Nachweise, Atteste
- – Arbeit an gesundheitlichen Themen: sofern dies die Integration erschwert
Es werden ausschließlich Schritte vereinbart, die unter Berücksichtigung von Gesundheit, Kinderbetreuung oder Pflegepflichten leistbar sind.
Womit erfolgt eine Förderung durch das Jobcenter?
Zur Umsetzung der vereinbarten Schritte stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- – Kostenerstattung: Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen
- – Weiterbildung: Übernahme der Kosten für Umschulungen, Qualifizierungen, Sprachkurse
- – Einstiegsgeld: Zeitlich befristete finanzielle Unterstützung bei Arbeitsaufnahme
- – Eingliederungszuschuss: Lohnkostenzuschuss an Arbeitgeber bei Einstellung
- – Sachleistungen: Arbeitsmittel wie Laptop für Umschulungen oder Arbeitskleidung
Der Kooperationsplan ist ein gemeinsam erarbeiteter, verständlicher Fahrplan. Er dokumentiert Ziele, vereinbarte Schritte und Unterstützungsleistungen des Jobcenters. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt, nicht die Sanktionierung.
Wenn Sie in den nächsten Wochen oder Monaten einen Termin zur Potenzialanalyse oder zum Kooperationsplan beim Jobcenter haben, können folgende Hinweise helfen, das Gespräch gut vorzubereiten und Ihre Rechte und Möglichkeiten zu wahren:
1. Gute Vorbereitung schafft Sicherheit
Schreiben Sie vor dem Termin auf, welche Stärken und Fähigkeiten Sie haben – auch kleine, alltägliche Dinge zählen. Erstellen Sie außerdem eine Liste mit den Dingen, die Ihnen die Jobsuche oder die Aufnahme einer Tätigkeit erschweren (gesundheitliche Einschränkungen, psychische Belastungen, Pflege von Angehörigen oder Kindern, fehlender Führerschein, Sprachprobleme etc.).
Nehmen Sie alle relevanten Unterlagen mit: Arztbriefe, Atteste, Therapiebescheinigungen, Schulzeugnisse oder frühere Arbeitsnachweise.
Falls Sie sich unsicher fühlen, können Sie eine Vertrauensperson bitten, Sie zu begleiten. Viele Jobcenter erlauben dies auf Anfrage.
2. Im Gespräch: Klar und sachlich bleiben
Sprechen Sie offen, aber ruhig über Ihre persönliche Situation und die Hindernisse, die Sie belasten. Das Jobcenter ist verpflichtet, diese Umstände zu berücksichtigen.
Stellen Sie konkrete Fragen:
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für psychische Belastungen oder bei Schulden?
Gibt es längerfristige Qualifizierungsmaßnahmen, REHA-Maßnahmen oder geschützte Beschäftigungsangebote?
Lassen Sie sich alles genau erklären. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas unklar oder unzumutbar erscheint.
3. Ihre Rechte wahren
Der Kooperationsplan soll idealerweise einvernehmlich erstellt werden. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann das Jobcenter einen einseitigen Verwaltungsakt erlassen. Gegen diesen ist Widerspruch möglich.
Bei gesundheitlichen Gründen sollten Sie aktuelle Atteste einreichen.
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können (z. B. wegen Krankheit oder starker psychischer Belastung), melden Sie dies möglichst frühzeitig schriftlich und begründen Sie es.
Dokumentieren Sie alle Gespräche: Notieren Sie Datum, Gesprächspartner und vereinbarte Inhalte.
4. Zusätzliche Unterstützung in Anspruch nehmen
Suchen Sie bei Bedarf Hilfe bei unabhängigen Beratungsstellen wie dem SoVD, dem Paritätischen, Tacheles, Arbeitslosenzentren oder bei Caritas und Diakonie. Diese beraten kostenlos und auch zu Jobcenter-Themen.
Bei psychischen Belastungen oder Traumata können Sie Ihren Hausarzt ansprechen oder sich an Traumaambulanzen und Suchtberatungsstellen wenden. Manche Jobcenter vermitteln auch eigene Gesundheits- oder Reha-Maßnahmen.
Denken Sie daran: Viele Menschen mit schwierigen Biografien finden langfristig einen passenden Weg – oft über kleine, realistische Schritte, Stabilisierung der Gesundheit oder gezielte Weiterbildung.
5. Langfristig denken und sich selbst Zeit geben
Sie müssen nicht sofort den idealen Job finden. Ihr Weg darf aus mehreren kleinen Schritten bestehen: zuerst die Gesundheit stabilisieren, einen Schulabschluss nachholen, Sprachkenntnisse verbessern oder eine geeignete Maßnahme ausprobieren.
Das Jobcenter ist verpflichtet, Sie zu unterstützen – auch wenn die neuen Regeln mehr Verbindlichkeit vorsehen. Mit Beharrlichkeit und ergänzender Beratung lassen sich oft bessere Lösungen erreichen.
Jede und jeder hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und auf Unterstützung, die zur individuellen Situation passt. Ihre Lebensgeschichte, Ihre Stärken und Ihre Belastungen verdienen Respekt und Berücksichtigung.
Die harte Realität vieler Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher
– Viele waren an Förderschulen oder haben nur einen sehr niedrigen Schulabschluss.
– Sie haben noch nie auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet.
Viele Betroffene haben komplexe Lebensgeschichten: Fehlender Schulabschluss, keine oder nur sehr kurze Erfahrung auf dem ersten Arbeitsmarkt, Aufwachsen als Heimkind, Erfahrungen von Misshandlung oder Vernachlässigung. In manchen Familien haben bereits die Eltern und Großeltern nie regulär auf dem ersten Arbeitsmarkt gearbeitet.
IAB-Studien zeigen seit Jahren:
Arbeitslosigkeit und psychische Belastungen verstärken sich gegenseitig. Viele Betroffene schaffen es nur schwer, den Weg zu einer Psychotherapie oder Beratungsstelle zu finden – oft weil bereits ein gewisses Maß an Stabilität und Mitwirkungsfähigkeit nötig ist, um eine Therapie erfolgreich zu beginnen. IAB Forum (https://iab-forum.de/psychische-erkrankungen-sind-unter-arbeitslosen-weit-verbreitet/) Druck und Sanktionen wirken bei Menschen mit psychischen Erkrankungen häufig kontraproduktiv. Studien des IAB (u. a. zur Situation psychisch Kranker im SGB II) belegen, dass Sanktionen das Vertrauen zum Jobcenter zerstören, die psychische Verfassung verschlechtern und den Beratungsprozess behindern können. Statt einer nachhaltigen Integration entsteht oft ein Teufelskreis aus Isolation, Stress und weiterer Langzeitarbeitslosigkeit.
Fazit: Symbolpolitik statt Strukturreform
Die Reform verspricht mehr Effizienz und Fairness. In der Praxis verschiebt sie das Gewicht jedoch weiter vom Fördern zum Fordern – genau dort, wo IAB-Studien zeigen, dass starker Druck oft kontraproduktiv wirkt. Zusätzlich fehlen heute einfache, geschützte Arbeitsplätze. Zeitarbeit überfordert viele Betroffene – wegen fehlendem Führerschein, Orientierungsproblemen, hohem Leistungsdruck oder Angst vor erneutem Scheitern. Ohne hilfreiches soziales Netzwerk wird der Einstieg zusätzlich erschwert. Der moderne Arbeitsmarkt bietet für geringqualifizierte und stark belastete Personen nur noch wenige passende Einstiegsmöglichkeiten.
Nur 0,4 % der Grundsicherungsbeziehenden gelten laut der Kampagne gegen Bürgergeld Bezieher, die vorab seit Monaten lief, als Totalverweigerer, gleichzeitig ist jede 3. Bedarfsgemeinschaft eine Familie mit Kindern. Wer hier Leistungen kürzt, trifft oft die Falschen. Familien dürfen nicht zusätzlich unter Druck geraten.
Eine humane Grundsicherung sollte bestehende Barrieren ernst nehmen und abbauen, statt sie lediglich zu dokumentieren und dann mit Druck zu übergehen. Der Kooperationsplan könnte ein Instrument gemeinsamer Gestaltung sein. Er droht jedoch zum Mittel einseitiger Verpflichtung zu werden. Der Sozialstaat sollte auf Solidarität und echte Förderung setzen.
Hilfreiche Angebote und Communities – Unterstützung für Betroffene
Tacheles Sozialhilfe e.V.
Unabhängige, parteiische Beratung zu SGB II/Grundsicherung, Sanktionen, Widerspruch und Rechten gegenüber Jobcentern. Bietet aktuelle Infos, Leitfäden und das bundesweite Sozialportal mit Adressen weiterer Beratungsstellen. Homepage: (https://tacheles-sozialhilfe.de/)
Sanktionsfrei
Alle haben das Recht auf eine angstfreie und menschenwürdige Grundsicherung. Leider sind Jobcenter häufig Orte der Angst und behördlicher Willkür. Das machen wir sichtbar und unterstützen juristisch & finanziell durch unseren spendenfinanzierten Solidartopf. Homepage: (https://sanktionsfrei.de/)
Neue Grundsicherung-Hilfe ()
Kostenlose Grundsicherung-Rechner und umfassende Informationen zur Neuen Grundsicherung. Berechnen Sie online Grundbedarf, Wohnkosten, Zuverdienst und mehr. Homepage: (https://www.neue-grundsicherung-hilfe.de)
LIFE Initiative
Kostenlose, individuelle Online-Beratung bei Problemen mit Jobcenter, Grundsicherung, Arbeitslosigkeit und Sozialleistungen. Besonders geeignet für Menschen in akuter Notlage. Homepage: (https://life-initiative.org/sozialleistungen/)
SoVD – Sozialverband Deutschland
Kostenlose Beratung zu Sozialrecht, Grundsicherung, Schwerbehinderung und psychischen Erkrankungen. Starke Unterstützung bei Widersprüchen und Jobcenter-Angelegenheiten. Homepage: (https://www.sovd.de/)
Caritas Online-Beratung
Anonyme und sichere Online-Beratung bei psychischen Problemen, Behördenfragen, Schulden, Sucht oder allgemeinen Lebenskrisen. Ergänzt durch lokale psychosoziale Beratungsstellen. (Online-Beratung: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung)
Diakonie – Psychosoziale Beratung und Krisenhilfe
Wohnortnahe Beratung bei psychischen Belastungen, Arbeitslosigkeit und familiären Problemen. Viele Angebote sind niedrigschwellig und kombinierbar mit Jobcenter-Unterstützung. Homepage: (https://www.diakonie.de/) (lokale Angebote über PLZ-Suche)
Stiftung Deutsche Depressionshilfe
Informationen, Vermittlung und Psychosoziales Coaching speziell für Langzeitarbeitslose mit psychischen Erkrankungen. Kooperationen mit Jobcentern zur Erkennung und Vermittlung in Behandlung. Homepage: (https://www.deutsche-depressionshilfe.de/)
NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen Zentrale Datenbank für (Online-)Selbsthilfegruppen zu Themen wie psychische Erkrankungen, Trauma, Arbeitslosigkeit oder Sucht. Hilft bei der Suche nach passenden Gruppen oder Communities. Homepage: (https://www.nakos.de/)
Sozialpsychiatrische Dienste der Kommunen / Sozialpsychiatrische Beratung
Öffentliche, niedrigschwellige Beratung bei psychischen Krisen und Vermittlung in weitere Hilfen. Oft in Kooperation mit Jobcentern und Wohlfahrtsverbänden. Lokale Suche über Stadt- oder Kreisverwaltung (z. B. „Sozialpsychiatrischer Dienst [Ihre Stadt]“). Beispiel-Einstieg: Über die jeweilige Kommune
Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzt. Homepage (https://www.nationale-armutskonferenz.de/)
Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt teils ab 22.04.2026, teils ab 1.7.2026, teils ab 1.8.2027, endgültig am 1.1.2029. (https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/107/VO.html)
Wichtiger Hinweis:
Die meisten Angebote sind kostenlos oder niedrigschwellig und können anonym genutzt werden. Nutzen Sie die PLZ-Suche auf den Websites oder rufen Sie an, um lokale Ansprechpartner zu finden. Bei akuten Krisen wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, rund um die Uhr kostenfrei) oder den ärztlichen Not Dienst.
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Zum Nachdenken über die Situation
„Kinderarmut ist kein Schicksal und muss gelöst werden.“ Diakonie (Ein Satz, der betont, dass die Situation strukturelle Ursachen hat und nicht die Schuld der Betroffenen ist) Diakonie Deutschland, 2022 (https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2022/november/diakonie-zitat-kinderarmut-ist-kein-schicksal-und-muss-geloest-werden)
„Der ‚arbeitsunwillige Arbeitslose‘ ist empirisch nicht belegbar, sondern ein sozialpolitischer Mythos.“ WSI (Zur Stärkung des Selbstbewusstseins gegen Vorurteile) René Böhme/Irene Dingeldey, 09.03.2026 in Mythos der Sozialpolitik: Die Rückkehr des „arbeitsunwilligen Arbeitslosen“ (https://www.wsi.de/de/blog-17857-mythos-der-sozialpolitik-die-rueckkehr-des-arbeitsunwilligen-arbeitslosen-75355.htm)
