Artikel Mit Handicap einen Arbeitsplatz finden. Barrierefreie Partizipation im Job?
Barrierefreiheit im Berufsleben ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe.
Rund drei Viertel der Gesamtbevölkerung sind erwerbstätig. Bei Menschen mit Schwerbehinderung ist es nur etwas weniger als die Hälfte. Während die Quoten bei jüngeren Menschen näher aneinander liegen, verstärken sich die Unterschiede mit steigendem Alter. Eine anerkannte Schwerbehinderung liegt vor bei einem Grad der Behinderung/GdB ab 50 aufwärts.
Ein Job trotz Handicap? Behinderte Menschen suchen Arbeit
Patric ist 27 Jahre alt und arbeitet in einer Bremer Behindertenwerkstatt. Er ist dort ein Leistungsträger, obwohl er geistig gehandicapt ist. Doch Patric sehnt sich nach einem richtigen Job: „Ich möchte irgendwann raus, denn ich sehe mich nicht in der Werkstatt.“
Es ärgert ihn, dass man „mich hier nicht richtig informiert, dass jeder Mensch auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Chance bekommen kann. Das verstehe ich nicht. Und das mag ich nicht.“ So wie Patric geht es vielen Menschen, die geistig oder körperlich beeinträchtigt sind.
Carolina will raus aus der Behindertenwerkstatt. Doch ihre Jobsuche ist mit Hindernissen gespickt: „Ich habe es noch nicht ein einziges Mal geschafft, meine Miete selber aufzubringen“, erzählt Carolina. Sie hat eine Spastik und sitzt im Rollstuhl. Geistig ist sie total fit. Trotzdem bemüht auch sie sich seit zwei Jahren vergeblich um einen regulären Job. In der Behindertenwerkstatt verdient sie 179 Euro im Monat, selbstbestimmt leben kann sie damit nicht.
Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM (Werkstatt für Menschen mit Behinderungen) sind eine Behinderung und volle Erwerbsminderung. Erwerbsminderung liegt vor, wenn eine Erwerbstätigkeit für mindestens 3 Stunden pro Tag nicht mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, sondern allenfalls auf dem sog. besonderen Arbeitsmarkt. Eine WfbM-Werkstatt ist eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (§ 219 Begriff und Aufgaben der Werkstatt für Menschen mit Behinderung SGB IX) In Deutschland sind circa 315.000 Menschen in rund 720 anerkannten Werkstätten beschäftigt. Stand: 30.09.2022
Behindertenrechtskonvention nimmt Unternehmen in die Pflicht
Obwohl der Übergang auf den Arbeitsmarkt staatlich mit viel Geld und Personal gefördert wird, haben ihn bisher von rund 320.000 Beschäftigten in den Behindertenwerkstätten nur ganze 1.500 Personen geschafft. Weniger als ein halbes Prozent: eine verheerende Bilanz.
Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung. Dieses Recht schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Auch Unternehmen sind gesetzlich in der Pflicht.
Macht Inklusion Werkstätten eigentlich bedeutungslos?
Kritiker halten den Behindertenwerkstätten vor, sie hätten gar kein Interesse daran, ihre Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln:




Zielkonflikt – auf Kosten der Rehabilitation
Die Behindertenwerkstätten haben zwei gesetzliche Aufträge, die sich in vielen Aspekten widersprechen. Einerseits sollen Behindertenwerkstätten Menschen mit Behinderungen individuell fördern und qualifizieren, sie beruflich rehabilitieren und sie in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln. Andererseits sind die Werkstätten dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten, um zu überleben. Dieser Spagat gelingt nicht und führt zu einem Zielkonflikt – auf Kosten der Rehabilitation.
Welchen Anteil an dieser Misere haben die Werkstätten, welchen die Wirtschaft?
Die Privatwirtschaft wird kritisiert, in der behinderte Menschen kaum beschäftigt würden, so konkretisieren es z.B. Bernhard Sackarendt (Sozialverband Deutschland) und Ulrich Scheibner (25 Jahre Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen).
„Von den beschäftigungspflichtigen 165.000 Unternehmen erfüllen 127.000 die gesetzliche Auflage nicht. Das sind mit 77 Prozent mehr als Dreiviertel aller Unternehmen. Über ein Viertel stellt behinderten Menschen gar keinen Arbeitsplatz bereit: 42.000 Arbeitgeber. Der Vergleich zwischen besetzten und unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen […] offenbart das gesellschaftliche, politische und arbeitsmarktpolitische Versagen.”

Sackarendt und Scheibner: „‘Werkstätten‘ dürfen nicht länger subkulturelle Dauerarbeitsstätten neben dem üblichen Erwerbsleben bleiben. Wie für alle Reha-Einrichtungen muss für die “Werkstätten” gelten: Ihre Maßnahmen sind zeitlich zu begrenzen und müssen ins übliche Leben führen […], damit sie ihren Lebensunterhalt durch übliche, angepasste Arbeit im konventionellen Erwerbsleben verdienen können.”
Rund 200 Euro verdienen die Beschäftigten monatlich. Dazu kommen meist weitere Leistungen wie Grundsicherung, Erwerbsminderungsrente und Wohngeld – am Ende bleibt den Betroffenen jedoch nur wenig…
Acht Punkte: Kritik an Werkstätten für behinderte Menschen
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) existieren seit der Nachkriegszeit. Seither hat sich kaum etwas an den Strukturen verändert. Gesellschaftlich werden sie als etwas Gutes gesehen und kaum hinterfragt. Warum wir sie aber dringend hinterfragen müssen, zeigen folgende acht, kurz dargestellte, Punkte. Beitrag https://jobinklusive.org/2021/09/13/kritik-an-werkstaetten-fuer-behinderte-menschen-acht-punkte/
Ein Job trotz Handicab?
Behindertenwerkstätten bieten Menschen mit Handicap einen Arbeitsplatz. Doch viele von ihnen sehnen sich nach einem Job auf dem freien Arbeitsmarkt. Empfehlung „45 Min“-Reportage in der ARD Mediathek https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Ein-Job-trotz-Handicap-Behinderte-Menschen-suchen-Arbeit,sendung1222838.html:
Youtube Video Link https://www.youtube.com/watch?v=itWP3gPRetE
Schwerbehinderung = Erwerbsminderung?
Schwerbehinderte Menschen sind nicht unbedingt auch erwerbsgemindert. Der nach dem Schwerbehindertenrecht festgestellte Grad der Behinderung (GdB) lässt keine Rückschlüsse auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu.
Bundesteilhabegesetz
Das sog. Bundesteilhabegesetz (BTHG) revolutioniert das Behinderungsrecht und soll Menschen mit Behinderungen zu mehr Teilhabe und individueller Selbstbestimmung verhelfen. Die meisten Änderungen sind bereits 2017, 2018 und 2020 in Kraft getreten. Die vollständige Umsetzung sollte bis 2023 abgeschlossen sein. Seit dem 26. März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland in Kraft und damit geltendes Recht in Deutschland. Das BTHG ist der Versuch, diese Probleme (Deutschland hat keinen inklusiven Arbeitsmarkt, Deutschland stellt Menschen mit Behinderungen zu wenige soziale Dienstleistungen für Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe zur Verfügung) zu lösen und die Behindertenrechtskonvention in Deutschland umzusetzen. Neufassung des Behinderungsbegriffs, einem inklusiven Gesellschaftsverständnis entsprechend.
Auf den Internetseiten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung steht die Konvention in Leichter Sprache zum Download unter www.behindertenbeauftragter.de > Leichte Sprache > Rechtliche Grundlagen > UN-BRK, mit einem Klick auf „Alltagssprache“ gelangen Sie von dort zur Version in Alltagssprache.
Es wird ein Perspektivenwechsel entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention vollzogen:
- Von der Ausgrenzung zur Inklusion (Inklusion bedeutet Anpassung der Umwelt an die einzelnen Menschen und ihre Bedürfnisse, damit alle Menschen, so wie sie sind, teilhaben können)
- Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung
- Von der Fremd- zur Selbstbestimmung
- Von der Betreuung zur Assistenz
- Vom Kostenträger zum Dienstleister
- Von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung

Barrierefreiheit im Berufsleben ist ein wichtiger Schritt in Richtung Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe.
Menschen mit Handicap haben häufig Schwierigkeiten, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Doch auch sie haben das Recht, ihre Fähigkeiten und Talente in den Arbeitsmarkt einzubringen.
Ein spezialisiertes Jobcoaching kann unterstützen, trotz Hemmnisse einen Job zu finden. folgende Themen werden während eines Jobcoachings erarbeitet:
- 1. Reflektion der Stärken und Interessen: Jeder Mensch hat individuelle Stärken und Fähigkeiten, die er im Beruf einsetzen kann. Anregung für Menschen mit Einschränkungen: Identifizieren Sie Ihre Stärken und überlegen Sie, in welchem Berufsfeld Sie diese am besten einbringen können.
- 2. Informationen über barrierefreie Arbeitgeber sammeln: Immer mehr Unternehmen setzen sich für die Inklusion von Menschen mit Handicap ein. Anregung: Informieren Sie sich gezielt über Arbeitgeber, die barrierefreiheit als selbstverständlich betrachten und ihre Mitarbeiter entsprechend unterstützen.
- 3. Passende Unterstützungsangebote suchen: Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für Menschen mit Handicap, die bei der Jobsuche helfen können. Anregung: Dazu gehören spezialisierte Jobbörsen, Vermittlungsagenturen und Beratungsstellen. Informieren Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder einem Integrationsamt.
Barrierefreiheit im Berufsleben?
Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen stehen vor besonderen Herausforderungen, die es ihnen erschweren können, in der Gesellschaft erfolgreich zu sein. Dennoch haben viele Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen ihre Herausforderungen gemeistert, um ein erfülltes Leben zu führen.
In der Doku „Ein Job trotz Handicab? Behinderte Menschen suchen Arbeit“ werden Geschichten von Menschen mit Behinderungen und Einschränkugen geteilt, die angesichts von Widrigkeiten Stärke, Ausdauer und Widerstandsfähigkeit gezeigt haben. Diese inspirierenden Geschichten zeigen auf, dass eine Behinderung oder Einschränkung nicht unbedingt das Leben eines Menschen bestimmen muss.
Handlungsfeld Arbeit und Beschäftigung
Informations- und Serviceangebote für Arbeitgeber zum Thema Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen werden auf www.einfach-teilhaben.de zielgruppengerecht weiter ausgebaut. Arbeitgeber/innen werden für das Thema sensibilisiert und ihre Bereitschaft zur Ausbildung/Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gefördert.
Die „Charta der Vielfalt“ ist eine Unternehmensinitiative unter Schirmherrschaft von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Unternehmenskultur einsetzt. Die Unterzeichner verpflichten sich, ein von Vorurteilen und Ausgrenzung freies Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem jeder Mitarbeiter Wertschätzung erfährt, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Seit 2006 sind deutschlandweit bereits mehr als 900 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen der Charta beigetreten. Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und unterstützt die Initiative weiterhin. https://www.charta-der-vielfalt.de/
Im Rahmen der „Initiative Inklusion“ werden bei Kammern (Handwerks-, Industrie- und Handels- sowie Landwirtschaftskammern) verstärkt Kompetenzen für die Inklusion schwerbehinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden. Bei Kammermitgliedern sollen gezielt mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen; dabei soll auch das Spektrum der angebotenen betrieblichen Ausbildungen erweitert werden. Die Förderung wird mit den im Wirtschaftsplan veranschlagten Mitteln des vom BMAS verwalteten Ausgleichsfonds finanziert. https://www.bagbbw.de/lexikon/lexikon-detail/rehadat/10227/
Mit dem Aktionsplan zur Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility – CSR) soll ein Beitrag zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen in einer globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts geleistet werden. Maßnahmen zu Menschen mit Behinderungen werden im Aktionsplan CSR der Bundesregierung verankert. Nationale CSR-Strategie Maßnahmen zu Menschen mit Behinderungen
Inklusions-Aktivist*innen
SakulTalks bei Youtube
Hallo ich bin Lukas Krämer ja ich bin behindert. Über Behinderte wird immer noch zu viel gelacht. Oft aus Unsicherheit, wie man diesen Menschen begegnen kann. Ich möchte Aufklärungsarbeit leisten und das Wissen über Behinderungen verbessern und erweitern. Weiterhin werden auf dem Kanal auch Möglichkeiten vorgestellt, wie man mit Behinderung leben kann bzw. wo man Hilfe findet.
Denkt immer daran: Es kann jeden treffen! Dieses Thema geht jeden an!
Ich selbst hatte als Kind eine Gehirnhautentzündung und die Folge ist eine Behinderung, die mir ein normales Leben nicht möglich macht. Aber was heißt schon normal? Die Welt ist bunt! Ich möchte hier auch anderen Menschen, mit Behinderung oder nicht, Mut machen, sich selbst anzunehmen! #StelltUnsEin Mindestlohn für Menschen in Behindertenwerkstätten! Ich habe 6,5 Stunden am Tag in einer Werkstatt gearbeitet. Diese Werkstattart macht in Deutschland acht Milliarden Umsatz im Jahr. Dennoch zahlt man mir und meinen Kolleg*innen für unsere Arbeit nur 1,35 Euro die Stunde. Es ist für niemanden möglich, davon zu leben, weswegen wir dann auch Grundsicherung vom Staat brauchen. Das kann man mit uns machen, weil wir eine Behinderung haben. Aktion StelltUnsEin
Aktivist Raul Krauthausen
Als Inklusions-Aktivist und Gründer der Sozialhelden, studierter Kommunikationswirt und Design Thinker arbeitet Raúl Krauthausen seit über 15 Jahren in der Internet- und Medienwelt. Raúl Krauthausen ist im Rollstuhl unterwegs. 2004 gründet er mit seinem Cousin Jan Mörsch das Aktivist*innen-Netzwerk Sozialhelden e.V., mit dem sie Menschen für gesellschaftliche Probleme sensibilisieren und zum Umdenken bewegen wollen.
Außerdem referiert Raúl Krauthausen auf verschiedensten Veranstaltungen über Themen, die ihn beschäftigen. Seit 2015 moderiert er mit „KRAUTHAUSEN – face to face“ für die Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien auch seine eigene regelmäßige Talksendung zu den Themen Kultur und Inklusion auf Sport1. Er entwickelte auch Web-Videoproduktionen für u.a. ze.tt, das ZDF, den Sozialverband Deutschland und die Bundeszentrale für politische Bildung. Weiterhin veröffentlicht er wöchentlich einen Newsletter mit Artikeln zu den Themen Inklusion und Innovation. Seit Ende 2019 gestaltet Krauthausen einen Podcast im Rahmen des Sozialhelden-Projekts “Die Neue Norm” mit. Im April 2013 erhält Raúl Krauthausen für sein soziales Engagement das Bundesverdienstkreuz und 2018 wird er mit dem Grimme Online Award für „persönliche Leistung“ ausgezeichnet.
Praxistipps
- Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet zahlreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige auf www.einfach-teilhaben.de.
- Die Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbands für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bietet einen Überblick über Leistungen, die Menschen mit Behinderungen und ihren Familien zustehen. Sie kann kostenlos und in verschiedenen Sprachen unter www.bvkm.de > Recht & Ratgeber > Mein Kind ist behindert // deutsch und mehrsprachig heruntergeladen werden.
- Kostenloser Download: Ratgeber Behinderungen Sozialrechtliche und psychosoziale Informationen mit Informationen Themen. (17. überarbeitete Auflage, April 2022) Inhalt: Wann gilt ein Mensch nach dem Sozialrecht als behindert, wie und wo werden die entsprechenden Anträge gestellt, welche Nachteilsausgleiche unterstützen Menschen mit Behinderungen und welche Möglichkeiten und Leistungen bietet die Rehabilitation? Dies und mehr bietet der Ratgeber übersichtlich, von der Frühförderung behinderter Kinder bis zur Altersrente für Schwerbehinderte. Andere Patientenratgeber beta Institut https://www.betanet.de/ratgeber.html
Wer hilft weiter?
- Informationen zum SGB IX und zum Thema Behinderung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales über das Bürgertelefon, 030 221911-006, Mo–Do 8–20 Uhr oder über das Gebärdentelefon für Gehörlose. Näheres zum Gebärdentelefon unter www.bmas.de > Service > Kontakt > Bürgertelefon.
- Fragen zu Leistungen für Menschen mit Behinderungen oder Unklarheiten über die Zuständigkeiten der jeweiligen Leistungsträger beantwortet die unabhängige Teilhabeberatung.
- Arbeitsrechtliche Auskünfte (z.B. zu Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) erteilt das Integrationsamt. Über die Gleichstellung entscheiden die Agenturen für Arbeit.
- Beratung und Begleitung im Arbeitsleben bietet der Integrationsfachdienst.
- Die Versorgungsämter bzw. die Ämter für Soziale Angelegenheiten sind zuständig für die Feststellung des GdB und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.