Artikel „Menschen mit Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen zudem finanziell benachteiligt“

In der täglichen Arbeit mit finanziell benachteiligten Menschen bin ich seit 2000 persönliche Ansprechpartnerin für Personen mit verschiedenen psychosozialen Problemlagen.
Eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben schafft soziale Kontakte und persönliche Erfolgserlebnisse. Sie hilft, den Tag zu strukturieren und zu gestalten. Dies gilt in besonderem Maße auch für Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung. Andererseits ist gerade für diese Gruppe berufliche Teilhabe oft nicht selbstverständlich. Hemmnisse und „Stolpersteine“ können sowohl in krankheitsbedingten Funktionseinschränkungen der Betroffenen begründet sein als auch in mangelnden oder nicht passgenauen Angeboten von Arbeit und Beschäftigung in unserer marktwirtschaftlich orientierten Arbeitswelt.
Arbeit ist mehr als ein reiner Broterwerb.
2014 nahm ich an dem Fachkongress „Menschen mit psychischen Störungen SGB II“ im Kreis Unna teil.
Kurzvorstellung IAB-Projekt „Psychisch Kranke im SGB II“: Beim IAB Forschungsbericht „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“ ging es zum einen darum, wie die Betroffenen selbst ihre Situation sehen. Zum anderen ging es um die Frage, wie Jobcenter gemeinsam mit Einrichtungen der medizinischen und psychosozialen Versorgung deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen können.
Nicht berücksichtigt wurden SGB-II-Leistungsberechtigte, bei denen eine psychische Erkrankung (noch) nicht ärztlich diagnostiziert wurde. Die befragten Klientinnen und Klienten bilden somit eine Subgruppe unter den psychisch kranken SGB-II-Leistungsberechtigten ab. Denn sie waren sich alle ihrer psychischen Erkrankung bewusst und befanden sich ausnahmslos in Therapie oder in einer entsprechenden Maßnahme.
Auf der individuellen Ebene wurden die Betroffenen vor allem nach ihren biografischen Erfahrungen gefragt. Wie setzen sich die Betroffenen mit ihrer Krankheit auseinander und wie deuten sie diese? Sehen sie Arbeitslosigkeit als Folge vorher bestehender Probleme oder umgekehrt als Ursache ihrer psychischen Probleme? Welche Rolle hatte Arbeit bislang im Lebenszusammenhang? Welche Rolle könnte sie wieder haben? War die Arbeit Ursache der psychischen Probleme oder hat sie diese verschlimmert? Welche Art von Arbeit wäre aus Sicht der Betroffenen möglich? Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit sie wieder erwerbstätig sein können? Welche Unterstützung erwarten sich die Betroffenen durch die Jobcenter? Welche Erfahrungen haben sie bisher mit diesen gemacht?
Auf der institutionellen Ebene standen zunächst die Jobcenter im Mittelpunkt. Zentrale Frage war hierbei, ob und inwieweit die dortigen Fachkräfte auf den Umgang mit psychisch Erkrankten vorbereitet sind und wie sie mit diesen umgehen. Wie erkennen die Fachkräfte der Jobcenter überhaupt, dass eine psychische Erkrankung vorliegt? Welche Prozesse setzen sie in Gang, wenn sie wissen, dass Kundinnen und Kunden psychische Probleme haben? Fühlen sich die Fachkräfte hinreichend ausgebildet, um die entsprechenden Personen zu betreuen? Auf welche internen und externen Möglichkeiten der Unterstützung greifen sie zurück?
Befragt wurden auch Fachkräfte aus Einrichtungen, die sich um die Versorgung psychisch kranker Menschen kümmern, also zum Beispiel psychiatrische Kliniken, Institutsambulanzen oder psychosoziale Beratungsstellen. Folgende Fragen standen dabei im Mittelpunkt: Welche Rolle spielt Arbeit in den jeweiligen Beratungs- und Behandlungskonzepten? Was unternehmen die dortigen Fachkräfte, um die Perspektiven der Patientinnen und Patienten am Arbeitsmarkt zu verbessern?
Während des Fachkongresses hatte ich Gelegenheit zum fachlichen Austausch mit den Kollegen des Jobcenters Kreis Unna und mit anderen Fachkräften, die Betroffene begleiten, und Einrichtungen, die arbeits- und beschäftigungsbezogenene Teilhabemöglichkeiten anbieten. In der Fachdiskussion, wurde deutlich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den unterschiedlichsten Arbeitszusammenhängen mit Menschen mit psychischen Erkrankungen befasst sind, besser über psychiatrische Erkrankungen und die örtlichen Hilfesysteme informiert werden sollen. Viele der ALGII Bezieher*innen haben psychische Erkrankungen zB Depressionen, Angststörungen und somatoformen Störungen (Medizinisch unklare Körperbeschwerden). Diese Störungen haben in vielen Fällen eine gute Prognose, wenn sie frühzeitig behandelt werden. Die Betroffenen sollten kompetenter beraten werden und im Bedarfsfall können die Klienten für die Inanspruchnahme professioneller Hilfe sensibilisiert werden.
Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Die Ergebnisse der Studie zur Situation psychisch kranker Menschen im SGB II bekräftigen dabei den aus der Studie zur Bestandaufnahme „Rehabilitation psychisch Kranker“ (APK 2004) hervorgegangenen Befund, dass es notwendig ist, „den Zugang von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu Arbeit und Beschäftigung qualifiziert weiterzuentwickeln und ihren besonderen Bedürfnisse entsprechend zu gestalten. Dabei müssen die Bedürfnisse dieser Personengruppe in den Mittelpunkt gestellt werden (personenzentrierter Ansatz) und in entsprechenden Vereinbarungen zwischen den Leistungsträgern flexible Lösungen gefunden werden, die sich am individuellen Hilfebedarf orientieren.“
Kurzvorstellung Artikel IAB-Projekt „Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung“ vom 25. August 2020 Link https://www.iab-forum.de/das-iab-projekt-psychisch-kranke-im-sgb-ii-situation-und-betreuung/
IAB Forschungsbericht Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, Ergebnisse aus der Projektarbeit des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Michael Schubert, 12/2013 Link zum Forschungsbericht (PDF Datei) https://doku.iab.de/forschungsbericht/2013/fb1213.pdf
Was ist eine psychische Erkrankung?
„Ein psychisch Kranker ist ein Mensch, der bei der Lösung einer altersgemäßen Lebensaufgabe in eine Krise und Sackgasse geraten ist, weil seine Verletzbarkeit und damit sein Schutzbedürfnis und sein Bedürfnis Nicht erklärbares zu erklären, für ihn zu groß geworden sind.“ (M. Bleuler 1987 in Dörner 2002 S.17)
Psychisch kranke Menschen sind leider immer noch Außenseiter in unserer Gesellschaft. Stationäre Hilfe wird leider immer noch von einigen Menschen als „Irrenanstalt“ oder auch „Klapsmühle“ bezeichnet. Andererseits wird auf die WHO-Definition von 1946 zurückgegriffen, die besagt, daß Gesundheit und Krankheit sich über ein Zusammenspiel von physischen und psychischen Faktoren entwickeln. Glücklicherweise betreibt die Bundesregierung die Offensive psychische Gesundheit. Allerdings vermute ich, dass die Personengruppe, über die ich hier schreiben, die Kampagne nicht „mitbekommen“.
Im Dschungel der Zuständigkeiten
2020: Mehr als jeder dritte Bezieher im Bezug von ALGII kämpft laut dem Institut für Arbeitsmarkt (IAB) und Berufsforschung mit psychischen Problemen. Die Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg von 2013 schätzte den Anteil der Betroffenen auf rund ein Drittel der erwerbsfähigen Personen, die ALGII (Hartz IV) beziehen. Sobald offiziell der hohe Anteil der beschriebenen Personengruppe bekannt ist, benötigen die Jobcenter dringend passende Netzwerkpartner. Es existieren mittlerweile erfolgreiche Projekte und Ideen. Fraglich ist dennoch, ob die Menschen die richtigen benötigten Angebote auch finden. Eine Aussage eines Menschen, der ALGII bzw. Bürgergeld bezieht 26-jährige Berliner: „Man fühlt sich halt nicht für voll genommen, und zudem ist der Punkt, dass man sich missverstanden fühlt beziehungsweise auch total Druck bekommt, mit Sanktionen gedroht bekommt, wenn man irgendwas zum Beispiel ablehnen möchte. Oder vielleicht auch nicht diesen Antrieb hat, zum Jobcenter zu gehen beziehungsweise auch Anträge einzureichen oder sonst was.“ Zitat Quelle Im Dschungel der Zuständigkeiten Deutschlandfunk
Serie „Psychisch Erkrankte im SGB II: Situation und Betreuung“: https://www.iab-forum.de/category/serien/psychisch-erkrankte-im-sgb-ii/
Die Erwerbsfähigkeit ist häufig ein Streitpunkt zwischen den Behörden.
Die Rentenversicherung entscheidet über Erwerbsfähigkeit. Die Frage, ob ein psychisch erkrankter Mensch erwerbsfähig ist oder nicht, ist zentral. Denn ist er es nicht oder nur eingeschränkt, kommen andere Sozialgesetzbücher zum Zuge – und damit muss eine andere Behörde für Kosten aufkommen, wie die Sozialhilfe oder die Rehabilitation. Das Versorgungssystem für psychisch Kranke ist unübersichtlich. Es gibt zwar Unterstützung für die Jobcenter, um festzustellen, was der Betroffene kann und was nicht. Zu dem Angebot zählen der Ärztliche Dienst der Bundesagentur, der berufspsychologische Dienst, die Gesundheitsämter, die sozialpsychologische Beratung der Kommunen oder auch Haus- und Fachärzte. Das IAB nennt die Angebotspalette eine „schiere Überforderung psychisch Kranker mit dem Dschungel der Zuständigkeiten und Einrichtungen“
Link Bericht Im Dschungel der Zuständigkeiten Deutschlandfunk https://www.deutschlandfunk.de/psychisch-kranke-im-hartz-iv-system-im-dschungel-der-100.html

Foto Case Management in der Rehabilitation: Die Perspektive der DRV-Westfalen Norbert Gödecker-Geenen, DRV Westfalen Leiter des Referates Strategie und Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen
Medizinische Reha trifft berufliche Reha
Oktober 2022: Friederike-Fliedner-Haus der Diakonie: Hier habe ich aus zeitlichen Gründen nicht teilgenommen. In der Veranstaltungsreihe „Medizinische Reha trifft berufliche Reha“ stellten die Fachkräfte der drei Häuser (Friederike-Fliedner-Haus der Diakonie, dem Beruflichen Trainingszentrum Dortmund (BTZ) sowie dem Berufsförderungswerk Dortmund (BFW) ihre Arbeit vor und feilen gemeinsam so an ihrer Vernetzung zur besseren Versorgung von Betroffenen. Im Netzwerk fördern sie den fachlichen Austausch der Fachkräfte untereinander. Die Profis möchten perspektivisch die Ressourcen fallbezogen gemeinsam nutzen.
Link https://www.diakoniedortmund.de
November 2022: BTZ Dortmund: Thema „Medizinische Reha trifft berufliche Reha, gibt es einen optimalen Zeitpunkt für den Wechsel?“ Tools, wie die Kompetenz Erhebung der aktuellen Softskills inclusive dessen Maßnahmen zur Steigerung und Förderung der Teilnehmenden, wird sowohl in der Beschäftigungsförderung eingesetzt, wie in der beruflichen Reha… Spannend. Vieles Andere, wie Vorträge, Gespräche und Informationen konnte ich mitnehmen.
Koordination und Kooperation in der Rehabilitation – Welche Impulse ergeben sich durch Einführung von Case Management?

Foto Milena Arenz (FOGS – Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbH, wissenschaftliche Begleitung KIT)
Berufsförderungswerk Dortmund: Thema „Koordination und Kooperation in der Rehabilitation – Welche Impulse ergeben sich durch Einführung von Case Management?“ Psychische Erkrankungen sind heute der Hauptgrund für ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Frühzeitig einzugreifen und vernetzte Hilfe, verhindert den Ausstieg aus dem Berufsleben. Case Management ist mE geeignet, erkrankten Menschen den Weg zu weisen und gezielt zu unterstützen, um wieder eine Teilhabe an Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen. Menschen möchten etwas Sinnvolles tun.
Link https://www.bfw-dortmund.de

Foto PRO AKTIV – die Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis arbeiten mit der DRVWestfalen im Rahmen des Bundesprogramms rehapro zusammen, Judith Volk (Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis), Simona Hansen (Jobcenter Märkischer Kreis)
Bundesprogramm „rehapro“

Foto PRO AKTIV – die Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis und Märkischer Kreis arbeiten mit der DRVWestfalen im Rahmen des Bundesprogramms rehapro zusammen, Judith Volk (Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis), Simona Hansen (Jobcenter Märkischer Kreis)
Während der Fachtagung beim BFW wurde das Bundesprogramm „rehapro“, initiiert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vorgestellt. Den Auftrag des Bundesgesetzgebers, gemäß § 11 SGB IX Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation durchzuführen, setzt das BMAS mit dem Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ um. Ziel des Bundesprogramms rehapro ist es, durch die Erprobung von innovativen Leistungen und innovativen organisatorischen Maßnahmen Erkenntnisse zu gewinnen, wie die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch besser erhalten bzw. wiederhergestellt werden kann. Auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation soll weiter verbessert und der Zugang in die Erwerbsminderungsrente und die Eingliederungshilfe bzw. Sozialhilfe nachhaltig gesenkt werden. Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die federführenden Bedarfsträger der Modellprojekte und somit Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen bzw. Verbundprojekte.
Link https://www.modellvorhaben-rehapro.de
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Dezember 2022 wurde eine tolle Broschüre „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ herausgegeben. Die Broschüre soll einen Beitrag zu einer besseren Unterstützung von psychisch erkrankten Personen im SGB II leisten.
Die Empfehlungen richten sich vorrangig an die Träger der Grundsicherung und die Jobcenter, außerdem an den Bund, die Länder, die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung und an freigemeinnützige Träger.
Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass ein erheblicher Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II von psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen betroffen ist. Aus Krankenkassendaten lässt sich der Anteil an Versicherten mit einer psychiatrischen Diagnose innerhalb eines Jahres nach Erwerbsstatus differenziert ermitteln. Unter den Versicherten der AOK lag der entsprechende Anteil bei zuletzt rund 40 %.
Aus Krankenkassendaten lässt sich der Anteil an Versicherten mit einer psychiatrischen Diagnose innerhalb eines Jahres nach Erwerbsstatus differenziert ermitteln. Nach Daten der Techniker Krankenkasse liegt dieser Anteil bei ALG-II-Bezug im Jahr 2006 bei 36,7 %, bei Berufstätigen bei 21,8 %. Unter den Versicherten der AOK ist der Anteil bei ALG-II-Bezug von 32,6 % im Jahr 2007 auf 40,2 % im Jahr 2011 gestiegen. (Schubert, M. u.a.: Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, IAB-Forschungsbericht, Nürnberg 2013, Kap. 5.1, S. 31–35. In die Krankenkassendaten sind die Diagnosen aller zwölf Gruppen Psychischer und Verhaltensstörungen der ICD-10 eingeschlossen.)
Psychische Beeinträchtigungen und Erkrankungen sind häufig Ursache von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung. Es sei daher wichtig, Bedarfe möglichst früh zu erkennen und präventive, kurative und rehabilitative Leistungen nahtlos umzusetzen, betont der Deutsche Verein. Jobcenter könnten dazu beitragen, dass Berechtigte Leistungen in Anspruch nehmen. Durch die bedarfsgerechte Ausgestaltung von Eingliederungsleistungen und die Vermittlung in Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben könnten sie die Bewältigung einer psychischen Beeinträchtigung oder Erkrankung unterstützen, denn Erwerbstätigkeit sei ein wichtiger stabilisierender Faktor. Mit den vorliegenden Empfehlungen will der Deutsche Verein ein stärkeres Bewusstsein dafür befördern, dass ein erheblicher Teil der Leistungsberechtigten psychisch erkrankt ist.
„Es kommt der Teilnahme von psychisch beeinträchtigten oder kranken Personen entgegen, wenn Diskontinuität akzeptiert wird und in der Maßnahme berücksichtigt ist und wenn die Fachkräfte im Jobcenter wiederholte neue Vereinbarungen und Zuweisungen generell als Teil der Unterstützung dieser Zielgruppe verstehen“, heißt es in dem Papier.
Aus Sicht des Deutschen Vereins sollte es eine Basisqualifikation für die Fachkräfte der Jobcenter geben (Die Führungsakademie der Bundesagentur für Arbeit z.B. bietet seit einigen Jahren ein Training unter dem Titel „Psyche verstehen“ – Menschen professionell begegnen insbesondere für Fachkräfte der Beratung und Vermittlung an, das dieser Intention entspricht)
Der Deutsche Verein teilt das Anliegen, die Verunsicherung von Leistungsberechtigten durch lange Wartezeiten und mögliche widersprüchliche Entscheidungen bei der Feststellung von Erwerbsfähigkeit zu vermeiden. (Der Koalitionsvertrag 2021 – 2025 der Parteien der Bundesregierung sieht vor, dass die Feststellung der Erwerbsfähigkeit standardisiert und ausschließlich von der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt wird, vgl. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokratische Partei (FDP) (Hg.): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Berlin, 7. Dezember 2021, S. 61.)
Die Umsetzung eines konkreten Recovery-Konzeptes ist eine weitere Empfehlung: Der Recovery-Ansatz stellt den Menschen mit seinen Stärken und Potentialen – und nicht seine Defizite – in den Mittelpunkt. Er wird vom reinen Objekt einer psychiatrischen Be- handlung zum Subjekt, das selbst entscheiden und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben soll. (Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. (Hrsg.): Recovery für die Seele. Das Recovery-Konzept und seine Bedeutung für die Inklusion von psychisch erkrankten Menschen, Köln 2016, S. 4. Der Dachverband Gemeindepsychiatrie unterscheidet „persönliche Recovery“ und „klinische Recovery“.)
Die Erwerbsintegration soll durch „ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung“ unterstützt werden. Das Konzept Ex-In erscheint ebenfalls erfolgsversprechend: Ausbildung von Psychiatrie-Erfahrenen als GenesungsbegleiterInnen vom Verein EX-IN Deutschland e. V. angeboten und in Deutschland implementiert. Im Zentrum der einjährigen Ausbildung stehen zum einen die Reflexion der eigenen Erfahrungen und zum anderen der Erwerb von Fähigkeiten und Wissen für die Arbeit aus der Erfahrenenperspektive. Jobcenter können prüfen, ob die Freie Förderung dafür eingesetzt werden kann, Leistungsberechtigten mit einer psychischen Erkrankung die Teilnahme an einer Ausbildung zum Genesungsbegleiter zu ermöglichen.
Sogenannte IPS-Jobcoaches haben Erfahrung mit der psychiatrischen Versorgung und der Arbeitswelt. Sie unterstützen sowohl die Teilnehmenden als auch deren Vorgesetzte und Mitarbeitende. Sie stellen mit diesen eine vertrauensvolle und tragfähige Arbeitsbeziehung her, sie übernehmen Aufgaben des Case-Managements und sind Knotenpunkt zwischen den verschiedenen beteiligten Berufsgruppen. Sie sind sensibilisiert für die Initiierung von Kriseninterventionen. Finanziert über REHAPRO Im Projekt IPS-Coaching -Zurück ins Berufsleben (IPS-ZIB) sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen nach einem Krankenhausaufenthalt beim Wiedereinstieg ins Berufsleben durch ein individuelles Job-Coaching unterstützt werden.
Aufsuchend arbeiten – im Sozialraum präsent sein: Wer sich als bürger*innennah und dienstleistungsorientiert versteht, muss für die Adressat*innen seiner Leistungen gut erreichbar sein. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Verein für öffentliche und private Vorsorge eine verbesserte Präsenz der Jobcenter – vor allem in belasteten Lagen. (in peripheren Stadtquartieren mit einem hohen Anteil an Transferleistungsbeziehenden) Die Jobcenter sollten sich mit der Kommunalverwaltung und freien Trägern zusammenzuschließen, die Stärken und Schwächen des Quartiers analysieren, und Entwicklungspartnerschaften einzugehen, die auf die Bedarfe der Menschen zugeschnitten sind. (Empfehlungen des Deutschen Vereins zu aufsuchender Arbeit als eine Handlungsmöglichkeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II, NDV 2020, 262 ff. Auch in den sog. LZA-Schwerpunktregionen der Bundesagentur für Arbeit ist aufsuchende Arbeit ein innovativer Ansatz; eine Region organisiert die Zusammenarbeit mit Leistungsberechtigten durch aufsuchendes Coaching, vgl. Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.): Laborräume, Multiplikatoren, Ideengeber. Die LZA-Schwerpunktregionen stellen sich vor, Nürnberg 2019, S. 15. Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist es ein zentrales Handlungsfeld im Umgang mit psychisch erkrankten Versicherten, aktiv zugehende Kommunikationsstrukturen aufzubauen und dabei auch die Behandler einzubeziehen, vgl. Hesse, B. u.a. (Fußn. 28), S. 198
Der Deutsche Verein regt an, dass die Teilhabe am Arbeitsmarkt nach § 16i SGB II/Bürgergeld für eine Anwendung für psychisch beeinträchtigte oder kranke Leistungsberechtigte im SGB II modifiziert wird. § 16i Teilhabe am Arbeitsmarkt
Das am 24. November 2022 vom Bundestag verabschiedete Bürgergeld-Gesetz unterstützt das Plädoyer des Deutschen Vereins. Insbesondere der mit dem Gesetz in das SGB II neu eingeführte § 16k – ganzheitliche Betreuung – bietet den Jobcentern zusätzliche Möglichkeiten, auf die Bedarfe von psychisch beeinträchtigten und erkrankten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einzugehen. (Bürgergeld § 16k Ganzheitliche Betreuung https://www.buerger-geld.org/gesetz/#%C2%A7_16k_Ganzheitliche_Betreuung)
Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und psychischen Erkrankungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Link: https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2022-empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zur-unterstuetzung-von-personen-mit-psychischen-beeintraechtigungen-und-psychischen-erkrankungen-in-der-grundsicherung-fue-4640,2710,1000.html