Was lässt sich dagegen tun? #Metoo – Klare Ansage in drei Schritten

Seit jeher findet es statt: Zwischen Führungskräften und Untergebenen, Kolleginnen und Kollegen, Fachkräften und unterstützungsbedürftigen Personen…

 

Alle Formen der Belästigung ernst nehmen

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist für die Bereiche Pflege und Betreuung bislang kaum erforscht. Eine unveröffentlichte Vorstudie der BGW und der Universität Hamburg zum Thema gibt aber Hinweise darauf, dass wahrscheinlich viele Beschäftigte im Pflege- und Betreuungskontext entsprechende Erfahrungen machen. Das Spektrum reicht von nonverbalen Belästigungen wie dem Zeigen anzüglicher Bilder oder Gesten über entsprechende verbale Äußerungen bis hin zu körperlichen sexuellen Übergriffen.

Ferner deutet die Befragung von 345 Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen auf Zusammenhänge zwischen sexueller Belästigung und Gesundheitsproblemen wie Depressivität und psychosomatischen Beschwerden hin – auch bei nonverbalen und verbalen Vorfällen. „Man sollte also nicht nur gravierende körperliche Übergriffe, sondern alle Formen der Belästigung ernst nehmen“, erklärt Projektleiterin Dr. Mareike Adler von der BGW.

Klare Ansage in drei Schritten

Wenn es zu einer Belästigung kommt, empfiehlt die BGW eine deutliche Reaktion in drei Schritten:

  1. Aussprechen, was gerade passiert ist.
  2. Sagen, was das mit einem macht.
  3. Fordern, was das Gegenüber zukünftig tun oder lassen soll.

Konkret kann das zum Beispiel lauten: „Sie haben gerade eine sexuelle Anspielung gemacht. – Das verletzt mich. – Unterlassen Sie das!“ Ein solches Antwortschema erfüllt gleich zwei Funktionen, wie Arbeits- und Organisationspsychologin Dr. Heike Schambortski von der BGW erläutert: „Es hilft, in entsprechenden Situationen schnell und resolut zu reagieren. Und es zeigt der belästigenden Person sofort auf, dass sie eine Grenze überschritten hat.“

Keine Diskussion

Keinesfalls sollte man sich auf Diskussionen einlassen, so der Rat der BGW. „Was eine Verletzung ist, bestimmt die verletzte Person, nicht die verletzende“, betont Dr. Schambortski. „Menschen nehmen unterschiedlich wahr, was eine sexuelle Belästigung ist und wie schwer sie die betroffene Person verletzt.“

Für den beruflichen Kontext gibt es aber klare Grenzen: „Alle Worte und Handlungen, die Männer und Frauen in ihrer Sexualität spiegeln, haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen“, stellt die Expertin klar. Das gelte ebenso für Pflege- und Betreuungssituationen.

Unternehmen ebenfalls gefordert

Zum betrieblichen Arbeitsschutz gehört auch der Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung. Damit der gelingt, muss das Thema dort als Handlungsfeld erkannt und offen angegangen werden. Weitere wichtige Informationen zum Umgang mit sexueller Belästigung finden sich unter: https://www.hinschauen-helfen-handeln.de/  (Eine gemeinsame Initiative der evangelischen Landeskirchen und der Diakonie)

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